Ein Grünordnungsplan ist ein Instrument zur Steuerung und Sicherung der Grünflächenentwicklung in städtischen Gebieten. Er dient dazu, vorhandene Grünstrukturen zu erhalten, neue Grünflächen zu schaffen und diese in das städtische Gefüge zu integrieren.
Ein Grünordnungsplan umfasst in der Regel folgende Aspekte:
Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen Grünstrukturen: Erfassung und Bewertung von städtischen Grünflächen wie Parks, Gärten, Straßenbegleitgrün, Spielplätzen, etc.
Festlegung von Zielsetzungen und Entwicklungskonzepten: Definition von Grünflächenzielen und -strategien, Festlegung von Handlungsfeldern wie Biodiversität, Klimaanpassung, Erholungsräume etc.
Planungsmaßnahmen und Umsetzungsvorschläge: Identifizierung von konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Zielsetzungen, z.B. Schaffung neuer Grünflächen, Aufwertung bestehender Flächen, Anlage von Grünachsen etc.
Regelungen und Vorgaben: Festlegung von Vorschriften, z.B. für den Erhalt von Bäumen und Naturdenkmälern, den Schutz von Lebensräumen oder auch für den Einsatz von Pestiziden.
Bürgerbeteiligung: Einbindung der Bevölkerung, Interessengruppen und Fachleuten bei der Entwicklung des Grünordnungsplans, z.B. durch Workshops, öffentliche Veranstaltungen oder Online-Konsultationen.
Grünordnungspläne dienen als Grundlage für die kommunale Planung und können in verschiedenen rechtlichen Instrumenten verankert sein, wie zum Beispiel in einem Flächennutzungsplan oder in einer Bauleitplanung. Sie tragen dazu bei, eine grüne und lebenswerte Stadt zu gestalten, in der Natur- und Erholungsräume für die Bevölkerung erhalten und geschaffen werden.
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