GGew steht für "Gesetzliche Gewährleistung" und bezieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen, die dem Käufer gewisse Rechte bei einem Kaufvertrag geben. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Gewährleistung.
Gemäß der gesetzlichen Gewährleistung hat der Käufer das Recht, bei Mängeln am gekauften Produkt vom Verkäufer eine Nachbesserung (Reparatur), Ersatzlieferung (Neulieferung) oder in bestimmten Fällen auch den Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Der Verkäufer trägt in der Regel die Beweislast dafür, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorhanden war.
Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt werden. Bei beweglichen Sachen kann die Gewährleistungsfrist jedoch auch länger sein, zum Beispiel bei neuen Baustoffen oder bei Bauwerken.
Wichtig zu beachten ist, dass die gesetzliche Gewährleistung von der freiwilligen Herstellergarantie oder Händlergarantie zu unterscheiden ist. Diese können zusätzliche Leistungen oder längere Fristen beinhalten, gehen aber über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
Es ist ratsam, im Falle von Mängeln oder Problemen das Gespräch mit dem Verkäufer zu suchen und zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Kommt es zu keiner Einigung, kann auch ein Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale weiterhelfen.
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