Die Gewerbeabfallverordnung (AbfGewV) ist eine Verordnung in Deutschland, die die Entsorgung von gewerblichen Abfällen regelt. Sie wurde im Jahr 2017 novelliert und trat am 1. August 2017 in Kraft.
Ziel der Gewerbeabfallverordnung ist es, die Menge an Abfällen zu reduzieren und die Abfallverwertung zu fördern. Gewerbliche Abfälle werden dabei als Abfälle aus Betrieben, Unternehmen oder vergleichbaren Einrichtungen definiert, die durch ihre Art, Zusammensetzung oder Menge von den üblichen Haushaltsabfällen abweichen.
Die Verordnung legt unter anderem folgende Regelungen fest:
Trennpflicht: Gewerbliche Abfälle müssen nach Art und Menge getrennt erfasst und getrennt gehalten werden, um eine hochwertige Verwertung zu ermöglichen. Dies betrifft unter anderem Papier, Glas, Metall, Kunststoffe, Holz und Bioabfälle.
Vorbehandlungspflicht: Vor der Abgabe zur Entsorgung müssen gewerbliche Abfälle entsprechend vorbehandelt werden, um eine bestmögliche Verwertung zu gewährleisten.
Nachweispflicht: Gewerbetreibende müssen nachweisen, dass sie ihre Abfälle ordnungsgemäß entsorgen. Hierzu gehören beispielsweise Gewichtsnachweise oder Begleitscheine.
Dokumentationspflicht: Es muss eine Dokumentation über die Art und Menge der erzeugten, verwerteten und entsorgten Abfälle geführt werden. Diese Dokumentation dient unter anderem zur Überwachung und Nachvollziehbarkeit.
Informations- und Anzeigepflicht: Gewerbetreibende müssen bei der zuständigen Behörde Informationen über ihre Abfallwirtschaft und geplante Veränderungen anzeigen.
Die Gewerbeabfallverordnung stellt somit rechtliche Anforderungen an die Abfallwirtschaft von Gewerbebetrieben. Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern geahndet werden.
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