Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das dem Inhaber das Recht auf eine Gewinnbeteiligung oder eine Verzinsung gewährt. Es handelt sich dabei um eine Form der Unternehmensfinanzierung, bei der Anleger Kapital zur Verfügung stellen und im Gegenzug einen Genussrechtsanspruch erhalten.
Im Vergleich zu Aktien handelt es sich bei Genussscheinen um eine spezielle Form des Eigenkapitals, bei der dem Inhaber jedoch keine Mitbestimmungsrechte in der Unternehmensführung zustehen. Sie stellen somit eine Mischform zwischen Eigenkapital und Fremdkapital dar.
Genussscheine können von Unternehmen emittiert werden, um Kapital für Investitionen oder Expansionen zu erhalten. Sie eignen sich insbesondere für Unternehmen, die ihre Eigenkapitalquote erhöhen möchten, jedoch kein zusätzliches Stimmrecht an Investoren abgeben möchten.
Die Konditionen eines Genussscheins können individuell gestaltet sein. Inhaber können beispielsweise eine Ausschüttung in Form von Gewinnbeteiligungen erhalten, die von der finanziellen Leistung des Unternehmens abhängt. Es ist jedoch auch möglich, eine feste Verzinsung zu vereinbaren.
Im Gegensatz zu anderen Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen unterliegen Genussscheine in Deutschland nicht der prospektgebundenen Veröffentlichungspflicht. Dies bedeutet, dass sie bei Ausgabe nicht öffentlich beworben werden müssen.
Genussscheine werden in der Regel an der Börse gehandelt, aber nicht jeder Genussschein ist automatisch börsennotiert. Vor dem Kauf oder Verkauf von Genussscheinen ist es daher wichtig, auf die Handelbarkeit des Wertpapiers zu achten.
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