Ein Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das einen technischen Gegenstand schützt. Es ist in vielen Ländern, darunter Deutschland, Österreich und der Schweiz, verfügbar.
Anders als beim Patent, das eine Erfindung schützt, schützt ein Gebrauchsmuster eine technische Lösung für ein Problem. Es bezieht sich in der Regel auf die konkrete Umsetzung einer Idee oder Erfindung und nicht auf das zugrunde liegende Konzept selbst.
Um ein Gebrauchsmuster anzumelden, muss der Gegenstand neu sein, eine erfinderische Tätigkeit aufweisen und gewerblich anwendbar sein. Im Gegensatz zum Patent wird ein Gebrauchsmuster nicht auf seine Neuheit oder erfinderische Tätigkeit geprüft, sondern nur auf formale Anforderungen.
Ein Gebrauchsmuster wird für eine Dauer von 10 Jahren ab dem Anmeldetag gewährt und kann nicht verlängert werden. Während dieser Zeit hat der Inhaber das exklusive Recht, das Gebrauchsmuster zu nutzen und andere daran zu hindern, den geschützten Gegenstand ohne Erlaubnis zu verwenden.
Die Vorteile eines Gebrauchsmusters sind seine schnelle und kostengünstige Anmeldung im Vergleich zu einem Patent. Es eignet sich besonders für technische Innovationen, die eine kurze Lebensdauer haben oder schnell überholt sein können. Darüber hinaus kann ein Gebrauchsmuster auch als "kleines Patent" bezeichnet werden, da es ähnliche Schutzrechte bietet, jedoch mit geringeren Anforderungen und weniger Recherchekosten.
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