Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass Käufer und Verkäufer physisch nicht anwesend sind. Beispiele für Fernkommunikationsmittel sind Telefon, E-Mail, Online-Shops oder Kataloge.
Wichtige Aspekte des Fernabsatzvertrags:
Anwendungsbereich: Nicht alle Verträge, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, fallen unter die Regelungen des Fernabsatzvertrags. Ausgenommen sind z.B. bestimmte Finanzdienstleistungen oder Glücksspiele. Weitere Informationen finden Sie unter Anwendungsbereich%20Fernabsatzvertrag.
Informationspflichten des Unternehmers: Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher vor Vertragsschluss umfassend zu informieren. Diese Informationen umfassen u.a. Angaben zum Unternehmen, zur Ware oder Dienstleistung, zum Preis, zu Versandkosten, zum Widerrufsrecht und zu den Bedingungen der Vertragserfüllung. Detaillierte Informationen finden Sie unter Informationspflichten%20Unternehmer.
Widerrufsrecht: Das wichtigste Merkmal des Fernabsatzvertrags ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 14 Tage) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit Erhalt der Ware bzw. mit Vertragsschluss bei Dienstleistungen. Mehr dazu unter Widerrufsrecht%20Fernabsatz.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Es gibt einige Ausnahmen, in denen das Widerrufsrecht nicht gilt. Dies betrifft z.B. Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder schnell verderben kann. Eine vollständige Liste finden Sie unter Ausnahmen%20Widerrufsrecht.
Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beide Parteien verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Unternehmer muss dem Verbraucher den Kaufpreis inklusive Versandkosten erstatten. Der Verbraucher muss die Ware zurücksenden. Mehr Informationen unter Folgen%20des%20Widerrufs.
Beweislast: Im Streitfall trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass er seine Informationspflichten erfüllt hat und dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Die Beweislast%20Fernabsatzvertrag kann also entscheidend sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fernabsatzvertrag dem Verbraucher einen besonderen Schutz bietet, da er die Möglichkeit hat, die Ware oder Dienstleistung vor dem Kauf nicht persönlich in Augenschein zu nehmen. Das Widerrufsrecht ist dabei ein zentrales Element.
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