Das Ermächtigungsgesetz war ein Gesetz, das am 23. März 1933 vom deutschen Reichstag verabschiedet wurde und der Regierung von Adolf Hitler weitreichende Vollmachten zur Gesetzgebung und Gesetzesabänderung gewährte, ohne dass die Zustimmung des Parlaments erforderlich war.
Das Gesetz wurde von der nationalsozialistischen Regierung unter dem Vorwand der Behebung von wirtschaftlichen und politischen Problemen in Deutschland eingeführt. Es erlaubte der Regierung, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags zu erlassen und zu ändern, was einen erheblichen Machtausbau für Hitler und seine Partei bedeutete.
Mit dem Ermächtigungsgesetz wurden die Grundlagen für die Errichtung einer totalitären Diktatur gelegt. Es ermöglichte der Regierung, politische Gegner zu verfolgen, die Pressefreiheit einzuschränken und die Bürgerrechte einzuschränken. Es diente als rechtliche Basis für die Gleichschaltung aller politischen Organisationen und Institutionen im nationalsozialistischen Deutschland.
Das Ermächtigungsgesetz war ein wesentlicher Schritt zur Abschaffung der demokratischen Grundrechte in Deutschland und zur Etablierung der nationalsozialistischen Herrschaft. Es wurde zunächst für vier Jahre verabschiedet, aber später mehrmals verlängert, bis es 1945 nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs außer Kraft gesetzt wurde.
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