Der Erlaubnistatbestandsirrtum, kurz ETBI, ist im deutschen Strafrecht ein Irrtum des Täters über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes. Er ist in § 16 StGB geregelt.
Kern des Problems: Der Täter glaubt, eine Handlung zu begehen, die durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt wäre, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Er irrt also über Umstände, die, wenn sie wirklich vorlägen, seine Tat rechtfertigen würden.
Rechtsfolge:
Abgrenzung zum Erlaubnisirrtum: Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist von dem Erlaubnisirrtum (§ 17 StGB) zu unterscheiden. Beim Erlaubnisirrtum irrt der Täter nicht über die tatsächlichen Umstände, sondern über die rechtliche Bewertung seines Handelns. Er glaubt also, sein Handeln sei erlaubt, obwohl es objektiv rechtswidrig ist. Er kennt die Fakten, aber irrt über das Recht.
Beispiele:
Prüfungsschema (Kurzübersicht):
Relevanz: Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist ein komplexes und klausurrelevantes Thema im Strafrecht. Die korrekte Abgrenzung zum Erlaubnisirrtum und die Beurteilung der Vermeidbarkeit sind entscheidend für die rechtliche Bewertung des Falles.
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