Der Erlaubnistatbestandsirrtum bezeichnet einen Irrtum über die Zulässigkeit eines Verhaltens oder einer Handlung. Dabei irrt sich die Person darüber, ob ihr Verhalten rechtlich erlaubt oder verboten ist. Der Irrtum bezieht sich also auf die Rechtmäßigkeit der Handlung.
Beispiel: Eine Person geht davon aus, dass das Überholen eines langsamen Fahrzeugs auf einer durchgezogenen Linie erlaubt ist, da sie fälschlicherweise glaubt, dass die durchgezogene Linie nur einen Fahrbahnrand markiert. Tatsächlich ist das Überholen auf einer durchgezogenen Linie jedoch verboten.
Im Strafrecht kann ein Erlaubnistatbestandsirrtum zu einer Strafmilderung oder sogar zu einem Freispruch führen, wenn die Person aufgrund des Irrtums nicht erkennen konnte, dass ihr Verhalten rechtswidrig war. In solchen Fällen wird die Schuldfähigkeit der Person eingeschränkt, da sie in gutem Glauben gehandelt hat.
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