Die Cassis-de-Dijon-Entscheidung ist ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs, das im Jahr 1979 gefällt wurde. Es bezieht sich auf den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union.
Hintergrund der Entscheidung war ein französisches Gesetz, das besagte, dass importierte Spirituosen einen bestimmten Mindestalkoholgehalt aufweisen müssen. Ein deutscher Händler wollte jedoch Crème de Cassis aus Dijon, Frankreich, importieren, der einen etwas niedrigeren Alkoholgehalt hatte und somit nicht den französischen Standards entsprach. Der französische Zollbehörde wurde daraufhin von der französischen Wettbewerbsbehörde mitgeteilt, dass das Importieren dieser Spirituose verboten sei.
Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch, dass das französische Gesetz den freien Warenverkehr innerhalb der EU beschränkte. Der Cassis-de-Dijon-Grundsatz besagt, dass ein Produkt, das legal in einem Mitgliedsstaat hergestellt und vermarktet wird, auch in anderen Mitgliedsstaaten ohne zusätzliche Anforderungen verkauft werden darf, sofern es keinen Schaden für die Verbraucher oder die öffentliche Sicherheit verursacht.
Das bedeutet, dass ein Produkt, das in einem EU-Land legal vermarktet wird, automatisch auch in anderen EU-Ländern verkauft werden kann, selbst wenn es dort unterschiedliche Standards oder Anforderungen gibt. Diese Entscheidung hat dazu beigetragen, den freien Warenverkehr in Europa zu fördern und Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedsstaaten abzubauen.
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