Der Bürgerort ist ein Begriff aus dem österreichischen Personenstandrecht und bezeichnet den Ort, an dem eine Person bürgerlich ansässig ist. Er wird durch den Geburtsort bzw. durch den letzten Bürgerort ersetzt, wenn eine Person den Aufenthaltsort wechselt.
Der Bürgerort hat vor allem rechtliche Bedeutung für die personenstandsrechtliche Erfassung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen. Er dient als Grundlage für Eintragungen in das Personenstandsregister und wird in offiziellen Dokumenten wie Geburtsurkunden oder Reisepässen vermerkt.
In der Vergangenheit hatte der Bürgerort in Österreich auch eine stärkere soziale Funktion, da er oft mit einem bestimmten Ort und seiner Bevölkerung verbunden war. In der heutigen Zeit ist der Bürgerort jedoch vor allem ein rein administrativer Begriff.
Es ist wichtig anzumerken, dass der Bürgerort nicht mit dem Wohnort oder dem tatsächlichen Aufenthaltsort einer Person gleichzusetzen ist. Der Bürgerort kann sich im Laufe des Lebens ändern, beispielsweise durch Umzug oder Heirat.
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