Der Bundesgrenzschutz (BGS) war eine deutsche Sicherheitsbehörde, die von 1951 bis 2005 existierte. Sein Hauptaufgabenbereich lag im Schutz der deutschen Grenzen vor illegalem Grenzübertritt und der Unterbindung unerlaubter Einreise in das Land.
Der BGS hatte jedoch auch weitere Aufgaben wie die Bekämpfung der Schleuserkriminalität, die Sicherung von Großveranstaltungen, den Personenschutz für politische Amtsträger sowie die Mitwirkung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Im Jahr 2005 wurde der BGS in die Bundespolizei überführt, die den gleichen Aufgabenbereich übernahm. Die Überführung erfolgte im Rahmen einer umfassenden Reform der deutschen Sicherheitsbehörden, um die Effizienz und Zusammenarbeit zu verbessern.
Heute ist die Bundespolizei für den Schutz der deutschen Grenzen sowie für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig. Sie arbeitet eng mit anderen Sicherheitsbehörden wie dem Zoll und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen, um illegale Einreisen zu verhindern und die Sicherheit im Land zu gewährleisten.
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