Was ist bundesarbeitsgericht?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das oberste Gericht für Arbeitsrecht in Deutschland. Es wurde im Jahr 1954 gegründet und hat seinen Sitz in Erfurt. Das Gericht ist dafür zuständig, über Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte zu entscheiden, die in letzter Instanz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entscheiden.

Das BAG besteht aus insgesamt 21 Richtern, die in Senaten tätig sind. Es gibt insgesamt fünf Senate, die für unterschiedliche Bereiche des Arbeitsrechts zuständig sind. Die Richter werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundestages und des Bundesrates ernannt.

Das BAG hat die Aufgabe, das Arbeitsrecht bundesweit einheitlich auszulegen und Rechtsfortbildung zu betreiben. Es trifft Entscheidungen zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen, wie z.B. Kündigungsschutz, Arbeitszeitregelungen, Tarifverträge und Sozialversicherungsbeiträge. Die Urteile des BAG haben in der Regel bindenden Charakter für alle Arbeitsgerichte in Deutschland.

Das BAG ist eine unabhängige Institution, die von der Gewaltenteilung geprägt ist. Es ist nicht Teil der Exekutive, Legislative oder Judikative, sondern bildet einen eigenständigen Zweig des Rechtssystems. Seine Entscheidungen sind von großer Bedeutung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaften und andere Akteure im Arbeitsrecht.