Was ist beweislast?

Beweislast (Beweispflicht)

Die Beweislast, auch Beweispflicht genannt, legt fest, wer in einem Gerichtsverfahren die Verantwortung dafür trägt, die Tatsachen zu beweisen, die für die eigene Position sprechen. Mit anderen Worten: Sie bestimmt, welche Partei die Konsequenzen trägt, wenn ein bestimmter Sachverhalt nicht bewiesen werden kann.

  • Allgemeines Prinzip: Grundsätzlich trägt die Partei die Beweislast, die aus einem Sachverhalt Rechte ableitet oder eine Behauptung aufstellt. Das bedeutet, wer etwas behauptet, muss es auch beweisen.

  • Arten der Beweislast: Es gibt verschiedene Arten, wie z.B. die formelle und die materielle Beweislast.

    • Formelle Beweislast: Legt fest, wer beweisen muss, dass die Voraussetzungen einer Rechtsnorm erfüllt sind.
    • Materielle Beweislast: Bestimmt, wer den Prozess verliert, wenn der Beweis nicht gelingt.
  • Umkehr der Beweislast: In bestimmten Fällen kann die Beweislast umgekehrt werden. Das bedeutet, dass der Gegner beweisen muss, dass die Behauptung nicht zutrifft. Dies kommt z.B. im Verbraucherschutzrecht oder bei Amtshaftungsansprüchen vor.

  • Beweismaß: Das Beweismaß gibt an, in welchem Grad der Richter von der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung überzeugt sein muss. Im Zivilprozess gilt in der Regel das Maß der "vollen Überzeugung" (§ 286 ZPO), während im Strafprozess der Grundsatz "in dubio pro reo" ("im Zweifel für den Angeklagten") gilt, d.h., der Angeklagte muss zweifelsfrei schuldig sein.

  • Bedeutung: Die Beweislast spielt eine entscheidende Rolle in jedem Gerichtsverfahren. Sie kann den Ausgang eines Rechtsstreits maßgeblich beeinflussen. Ein tieferes Verständnis des Rechtsbegriffs ist hierbei hilfreich.

  • Beweislast im Zivilprozess: Im Zivilprozess trägt der Kläger in der Regel die Beweislast für die Tatsachen, aus denen er seinen Anspruch herleitet. Der Beklagte trägt die Beweislast für Einwendungen und Einreden, die seinen Anspruch mindern oder beseitigen.

  • Beweislast im Strafprozess: Im Strafprozess gilt der Grundsatz "in dubio pro reo". Das bedeutet, dass der Staat die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei beweisen muss. Kann die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen werden, ist der Angeklagte freizusprechen. Die Unschuldsvermutung ist hier von zentraler Bedeutung.

  • Beweismittel: Die Beweisführung erfolgt durch verschiedene Beweismittel, wie z.B. Zeugen, Sachverständige, Urkunden oder Augenschein.