Was ist betriebsversammlung?

Betriebsversammlung

Die Betriebsversammlung ist eine Zusammenkunft aller Arbeitnehmer eines Betriebs oder Betriebsteils. Sie dient der Information und dem Austausch zwischen Arbeitnehmern, Betriebsrat und Arbeitgeber. Die Teilnahme an der Betriebsversammlung ist für alle Arbeitnehmer grundsätzlich freiwillig, während der Arbeitgeber und der Betriebsrat zur Teilnahme verpflichtet sind.

Ziele und Aufgaben:

  • Information der Belegschaft: Der Betriebsrat informiert über seine Tätigkeit und wichtige Angelegenheiten des Betriebs.
  • Anhörung der Belegschaft: Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Anliegen und Vorschläge vorzutragen.
  • Diskussion und Meinungsaustausch: Die Betriebsversammlung dient dem Austausch von Meinungen und der Förderung des Zusammenhalts im Betrieb.
  • Anträge und Beschlüsse: Die Betriebsversammlung kann Anträge an den Betriebsrat stellen und Beschlüsse fassen (die jedoch nicht rechtsverbindlich sind).

Themen der Betriebsversammlung:

Typische Themen sind:

  • Wirtschaftliche Lage des Unternehmens: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Wirtschaftliche%20Lage%20des%20Unternehmens">Wirtschaftliche Lage des Unternehmens</a>
  • Personelle Veränderungen: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Personelle%20Veränderungen">Personelle Veränderungen</a> (z.B. Neueinstellungen, Entlassungen)
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Arbeits-%20und%20Gesundheitsschutz">Arbeits- und Gesundheitsschutz</a>
  • Soziale Angelegenheiten: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Soziale%20Angelegenheiten">Soziale Angelegenheiten</a> (z.B. betriebliche Altersvorsorge, Kinderbetreuung)
  • Aktuelle Projekte und Entwicklungen: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Aktuelle%20Projekte%20und%20Entwicklungen">Aktuelle Projekte und Entwicklungen</a> im Betrieb
  • Bericht des Betriebsrats: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Bericht%20des%20Betriebsrats">Bericht des Betriebsrats</a> über seine Tätigkeit

Organisation und Durchführung:

  • Der Betriebsrat lädt zur Betriebsversammlung ein und bestimmt die Tagesordnung.
  • Die Einladung muss rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) erfolgen und die Tagesordnung bekannt geben.
  • Die Betriebsversammlung findet während der Arbeitszeit statt.
  • Die Kosten der Betriebsversammlung trägt der Arbeitgeber.
  • Die Betriebsversammlung ist nicht öffentlich.

Rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsversammlung sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt, insbesondere in den §§ 42-46 BetrVG.