Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Muttergesellschaft) seinen Betrieb in zwei rechtlich selbständige Unternehmen aufteilt. Ein Unternehmen fungiert dann als Besitz- und Verpachtungsgesellschaft (Besitzunternehmen) und das andere als Produktions- und Betriebsführungsgesellschaft (Betriebsunternehmen).
Die Betriebsaufspaltung bringt steuerliche Vorteile mit sich, da die Gewinne des Besitzunternehmens in der Regel niedriger besteuert werden, als die Gewinne des Betriebsunternehmens. Dadurch wird insgesamt weniger Steuer gezahlt.
Allerdings ist bei einer Betriebsaufspaltung darauf zu achten, dass die Trennung der beiden Unternehmen tatsächlich rechtlich und wirtschaftlich durchgeführt wird. Andernfalls kann das Finanzamt die Betriebsaufspaltung als steuerliche Gestaltung ansehen und die steuerlichen Vorteile aberkennen.
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