Was ist betriebsaufspaltung?

Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung ist ein Gestaltungsinstrument im Steuerrecht, bei dem ein Unternehmen in zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen aufgespalten wird, die aber wirtschaftlich eng miteinander verbunden sind. Dabei unterscheidet man im Wesentlichen zwischen einem Besitzunternehmen und einem Betriebsunternehmen.

  • Besitzunternehmen: Das Besitzunternehmen vermietet oder verpachtet wesentliche Betriebsgrundlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen) an das Betriebsunternehmen. Es ist typischerweise vermögensverwaltend tätig.

  • Betriebsunternehmen: Das Betriebsunternehmen führt den eigentlichen operativen Geschäftsbetrieb aus und nutzt die vom Besitzunternehmen überlassenen Wirtschaftsgüter.

Merkmale der Betriebsaufspaltung:

  1. Sachliche Verflechtung: Zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen besteht eine sachliche Verflechtung, da das Betriebsunternehmen die wesentlichen Betriebsgrundlagen vom Besitzunternehmen bezieht. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen sind solche, die für den Betrieb von erheblicher Bedeutung sind. Wesentlichkeit%20Betriebsgrundlagen

  2. Personelle Verflechtung: Die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer des Besitz- und Betriebsunternehmens müssen identisch oder zumindest personell eng verflochten sein. Es muss ein Beherrschender Gesellschafter in beiden Unternehmen vorhanden sein, der in der Lage ist, den Willen beider Unternehmen zu bestimmen. Beherrschender%20Gesellschafter

Rechtliche Folgen der Betriebsaufspaltung:

  • Gewerblichkeit des Besitzunternehmens: Obwohl das Besitzunternehmen typischerweise vermögensverwaltend tätig ist, wird es aufgrund der Betriebsaufspaltung kraft Gesetzes als gewerblich eingestuft. Dies führt zur Gewerbesteuerpflicht auch für das Besitzunternehmen.
  • Steuerliche Organschaft: Eine Betriebsaufspaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einer steuerlichen Organschaft führen.
  • Verlustverrechnung: Die Verlustverrechnung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen kann eingeschränkt sein.

Gründe für die Gestaltung einer Betriebsaufspaltung:

  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung kann auf das jeweilige Unternehmen beschränkt werden.
  • Flexibilität: Die Aufteilung in zwei Unternehmen kann die Flexibilität bei der Unternehmensnachfolge oder beim Verkauf einzelner Betriebsteile erhöhen.
  • Steuerliche Vorteile: In bestimmten Fällen können steuerliche Vorteile erzielt werden, z.B. durch die Nutzung unterschiedlicher Gewinnverteilungsmodelle. Hinweis: Die Gestaltung muss stets sorgfältig geprüft und steuerlich optimiert werden.

Arten der Betriebsaufspaltung:

  • Echte Betriebsaufspaltung: Die Aufspaltung erfolgt neu, d.h. ein Unternehmen wird in zwei oder mehrere Unternehmen aufgeteilt.
  • Unechte Betriebsaufspaltung: Sie entsteht, wenn ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen an eine neu gegründete Kapitalgesellschaft verpachtet, an der er beteiligt ist.
  • Verdeckte Betriebsaufspaltung: Liegt vor, wenn die Merkmale einer Betriebsaufspaltung vorliegen, aber von den Beteiligten nicht erkannt oder bewusst vermieden wurden.

Risiken der Betriebsaufspaltung:

  • Steuerliche Nachteile: Die Gewerblichkeit des Besitzunternehmens kann zu unerwünschten Steuerbelastungen führen.
  • Verlust der Gewerbesteuerbefreiung: Die Gewerbesteuerbefreiung für Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte entfällt im Besitzunternehmen.
  • Komplexität: Die Gestaltung einer Betriebsaufspaltung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung.

Es ist ratsam, sich vor der Gründung einer Betriebsaufspaltung von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beraten zu lassen, um die Vor- und Nachteile abzuwägen und die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.