Das Begrüßungsgeld war eine Zahlung, die die Bundesrepublik Deutschland zwischen 1950 und 1990 an im Ausland lebende Deutsche geleistet hat. Es wurde als finanzielle Unterstützung für Rückkehrerinnen und Rückkehrer konzipiert, um ihnen den Neuanfang in Deutschland zu erleichtern.
Der Betrag des Begrüßungsgeldes variierte im Laufe der Jahre und abhängig vom Alter der Rückkehrerinnen und Rückkehrer. In den ersten Jahren betrug es etwa 40 DM für Erwachsene und 20 DM für Kinder. In den 1980er Jahren lag es bei etwa 1.000 DM pro Person.
Um das Begrüßungsgeld zu erhalten, musste man bestimmte Voraussetzungen erfüllen und nachweisen, dass man Deutscher war und vorher dauerhaft im Ausland gelebt hatte. Das Geld wurde in der Regel bei der Einreise ausbezahlt.
Die Einführung des Begrüßungsgeldes hatte verschiedene Ziele. Zum einen sollte es den Rückkehrerinnen und Rückkehrern helfen, die finanziellen Herausforderungen des Umzugs und des Neuanfangs zu bewältigen. Zum anderen sollte es als Anreiz dienen, um Auswanderinnen und Auswanderer zur Rückkehr nach Deutschland zu bewegen.
Mit der Einführung der deutschen Einheit im Jahr 1990 wurde das Begrüßungsgeld obsolet, da es fortan keine zwei deutschen Staaten mehr gab. Die Regelung wurde daher eingestellt.
Heute gibt es kein Begrüßungsgeld mehr, aber es können andere finanzielle Unterstützungen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer angeboten werden, beispielsweise in Form von Integrationshilfen oder Beratungsleistungen bei der Jobsuche.
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