Ein Bannwald ist in Deutschland ein Wald, der aufgrund seiner besonderen Schutzfunktion durch ein förmliches Verfahren als solcher ausgewiesen wurde. Ziel ist es, die Schutzwirkungen des Waldes dauerhaft zu sichern.
Hauptfunktionen:
Rechtliche Grundlagen:
Die Ausweisung von Bannwäldern ist in den jeweiligen Waldgesetzen der Bundesländer geregelt. Die Kriterien und Verfahren für die Ausweisung können sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Bewirtschaftung:
Die Bewirtschaftung von Bannwäldern ist in der Regel eingeschränkt, um die Schutzfunktionen nicht zu beeinträchtigen. Oft sind nur bestimmte Formen der Waldbewirtschaftung zulässig, die auf die Erhaltung oder Verbesserung der Schutzfunktionen ausgerichtet sind. In manchen Fällen kann auch eine vollständige Nutzungsverzicht angeordnet werden.
Abgrenzung zum Schutzwald:
Der Begriff Bannwald ist nicht mit dem Begriff Schutzwald zu verwechseln. Schutzwälder sind Wälder, die aufgrund ihrer Schutzfunktionen ebenfalls einer besonderen Behandlung unterliegen, aber nicht zwingend förmlich als solche ausgewiesen sein müssen. Die Kriterien für die Unterscheidung können je nach Bundesland variieren.
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