Was ist aufrechnung?

Aufrechnung ist ein juristischer Begriff, der die Verrechnung von Forderungen zwischen zwei Parteien bezeichnet. Dies bedeutet, dass eine Partei ihre eigenen Forderungen gegen Forderungen der anderen Partei verrechnen kann, um so einen Ausgleich zu schaffen.

Die Aufrechnung ist ein wichtiges Rechtsinstitut im Zivilrecht und im Schuldrecht. Sie kann sowohl im Rahmen von Verträgen als auch bei sonstigen Schuldverhältnissen erfolgen. Durch die Aufrechnung können Forderungen auf einfache Weise ausgeglichen werden, ohne dass es zu einer Zahlung kommen muss.

Um eine wirksame Aufrechnung vorzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen müssen die Forderungen zwischen den Parteien gegenseitig und fällig sein. Zudem dürfen die Forderungen nicht durch Rechtsvorschriften ausgeschlossen sein, etwa aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder vertraglichen Vereinbarungen.

Im Falle einer wirksamen Aufrechnung entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Forderung, die durch die Aufrechnung beglichen wurde. Dadurch kommt es zu einer direkten Verrechnung der Forderungen, ohne dass eine separate Zahlung erfolgen muss.