Was ist aufrechnung?
Aufrechnung
Die Aufrechnung ist im deutschen Recht ein Rechtsinstitut, durch das zwei sich gegenüberstehende Forderungen (Hauptforderung und Gegenforderung) durch Erklärung eines der Gläubiger gegeneinander aufgerechnet werden, sodass beide Forderungen in Höhe der Deckungsgleichheit erlöschen (§ 387 BGB).
Wesentliche Aspekte:
- Voraussetzungen: Für eine wirksame Aufrechnung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die Gegenseitigkeit, die Gleichartigkeit der Forderungen, die Fälligkeit der Gegenforderung und die Wirksamkeit der aufzurechnenden Forderung.
- Aufrechnungserklärung: Die Aufrechnung erfolgt durch eine Aufrechnungserklärung gegenüber dem Aufrechnungsgegner (§ 388 BGB). Diese Erklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
- Wirkung: Mit der Aufrechnung erlöschen die Forderungen rückwirkend zu dem Zeitpunkt, in dem sie sich erstmals aufrechenbar gegenüberstanden (§ 389 BGB).
- Aufrechnungsverbot: In bestimmten Fällen ist die Aufrechnung gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen. Ein Beispiel ist das Aufrechnungsverbot im Insolvenzrecht.
- Rechtsfolgen: Die Aufrechnung führt zum Erlöschen der Forderungen und kann im Zivilprozess geltend gemacht werden, beispielsweise durch eine Aufrechnungsklage oder durch die Erhebung der Aufrechnungseinrede.
- Gestaltungsrecht: Die Aufrechnung ist ein Gestaltungsrecht, welches durch Erklärung ausgeübt wird und unmittelbar Rechtswirkungen erzeugt.