Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt in Deutschland die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, auch bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit. Es soll die Rechte der Leiharbeitnehmer schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleisten.
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