Was ist arbeitnehmerüberlassungsgesetz?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Hier sind einige wichtige Informationen zu diesem Gesetz:

  1. Definition: Die Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt) bezeichnet die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers an Dritte, die als Entleiher bezeichnet werden.

  2. Rechte und Schutz der Leiharbeitnehmer: Das AÜG regelt den Schutz der Leiharbeitnehmer, um ihre Rechte und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Es enthält Regeln zum Arbeitsvertrag, zur Entlohnung, zu Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsschutz.

  3. Höchstüberlassungsdauer: Das AÜG legt fest, dass die Höchstüberlassungsdauer eines Arbeitnehmers an denselben Entleiher 18 Monate beträgt. Danach muss der Arbeitnehmer entweder fest beim Entleiher eingestellt oder zu einem anderen Entleiher vermittelt werden.

  4. Gleiches Entgeltprinzip: Das AÜG stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer für gleiche Arbeit das gleiche Entgelt erhalten wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers. Es sollen keine unfairen Lohnunterschiede zwischen Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern bestehen.

  5. Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten: Das AÜG legt bestimmte Regeln für die Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten von Leiharbeitnehmern fest, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Die Arbeitszeit darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten und es müssen Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden.

  6. Kontrolle und Sanktionen: Das AÜG gibt den zuständigen Behörden das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Bei Verstößen können Bußgelder oder andere Sanktionen verhängt werden.

Diese Informationen bieten lediglich einen Überblick über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Für eine detaillierte und verbindliche Auskunft sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder die örtliche Arbeitsagentur wenden.