Was ist arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung ist ein Begriff aus dem Bereich des Arbeitsrechts und bezeichnet eine Form der Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer einem anderen Unternehmen, dem sogenannten Entleiher, vorübergehend zur Verfügung gestellt wird. Das Unternehmen, das den Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, wird als Verleiher bezeichnet.

Der Einsatz von Leiharbeitnehmern kann verschiedene Gründe haben. Unternehmen nutzen Arbeitnehmerüberlassung oft, um ihren Personalbedarf flexibel anzupassen. Sie können so kurzfristig auf Auftragsspitzen reagieren oder vorübergehenden Personalbedarf decken, ohne neue Arbeitskräfte fest einzustellen. Auch bei Projekten mit einem begrenzten zeitlichen Rahmen kann der Einsatz von Leiharbeitnehmern sinnvoll sein.

Die Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern sind gesetzlich geregelt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie die festangestellten Mitarbeiter des Entleihers. Dazu gehören unter anderem der gleiche Lohn, geregelte Arbeitszeiten und der Schutz vor Diskriminierung. Allerdings gibt es auch einige Besonderheiten bei der Arbeitnehmerüberlassung, beispielsweise in Bezug auf den Kündigungsschutz oder die Dauer des Einsatzes.

Arbeitnehmerüberlassung ist in vielen Ländern verbreitet, unterscheidet sich aber in den Details der gesetzlichen Regelungen. In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Hier sind unter anderem maximale Einsatzdauer, Equal Pay-Prinzip und Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte festgelegt.

Die Arbeitnehmerüberlassung ist oft Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Debatten. Kritiker bemängeln unter anderem die prekären Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern und den Missbrauch dieser Beschäftigungsform durch Unternehmen. Befürworter argumentieren hingegen, dass Arbeitnehmerüberlassung auch viele Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmer bieten kann.