Was ist anwartschaft?

Anwartschaft

Die Anwartschaft ist ein juristischer Begriff, der einen gesicherten, aber noch nicht vollständigen Rechtserwerb beschreibt. Es handelt sich um eine Vorstufe zum Vollrecht, bei der die wesentlichen Voraussetzungen für den Rechtserwerb bereits erfüllt sind, aber noch nicht alle.

Wesentliche Merkmale:

  • Erwerbsanwartschaft: Die Anwartschaft ist ein Stadium auf dem Weg zum Erwerb eines Vollrechts.
  • Gesicherte Rechtsposition: Der Anwartschaftsberechtigte hat eine gesicherte Position, die ihm nicht ohne weiteres entzogen werden kann.
  • Vorliegen der wesentlichen Voraussetzungen: Die für den Rechtserwerb notwendigen Voraussetzungen sind im Wesentlichen erfüllt.
  • Fehlen einzelner Voraussetzungen: Einzelne Voraussetzungen für den vollständigen Rechtserwerb fehlen noch.

Beispiele:

  • Eigentumsvorbehalt: Der Käufer einer Sache, die unter Eigentumsvorbehalt steht, hat eine Anwartschaft auf das Eigentum. Er hat die Sache bereits erhalten und nutzt sie, aber das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf ihn über. Siehe auch: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Eigentumsvorbehalt
  • Auflassungsvormerkung: Bei einem Grundstückskaufvertrag erwirbt der Käufer durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch eine Anwartschaft auf das Eigentum an dem Grundstück. Siehe auch: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Auflassungsvormerkung
  • Bedingter Anspruch: Ein bedingter Anspruch, bei dem der Eintritt des Anspruchs von einer Bedingung abhängig ist, kann eine Anwartschaft begründen.

Rechtsfolgen:

  • Der Anwartschaftsberechtigte hat bestimmte Schutzrechte, wie z.B. den Schutz vor Beeinträchtigungen seiner Anwartschaft.
  • Die Anwartschaft kann veräußert und vererbt werden.
  • Die Anwartschaft kann gepfändet werden.

Abgrenzung zum bloßen Erwerbsinteresse:

Die Anwartschaft unterscheidet sich von einem bloßen Erwerbsinteresse dadurch, dass sie eine gesicherte Rechtsposition darstellt, während das Erwerbsinteresse lediglich eine Hoffnung auf einen zukünftigen Rechtserwerb ist.