Was ist amtsanwalt?

Amtsanwalt

Ein Amtsanwalt ist in Deutschland ein Staatsanwalt, der als Beamter auf Widerruf (also in einer Art Probezeit) tätig ist. Er oder sie ist meist kurz nach dem Studium und der Referendarzeit in den Staatsdienst eingetreten. Im Gegensatz zu "regulären" Staatsanwälten sind Amtsanwälte häufig mit einfacheren Fällen betraut.

Kernaufgaben und Zuständigkeiten:

  • Bearbeitung von Strafsachen: Amtsanwälte übernehmen die Bearbeitung von Strafsachen, insbesondere in Bereichen der Bagatellkriminalität und bei einfacheren Delikten. Dazu gehören beispielsweise Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Verkehrsdelikte.

  • Ermittlungen: Sie führen selbstständig Ermittlungen durch, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweise zu sichern. Dies kann die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, die Anordnung von Gutachten oder die Durchführung von Durchsuchungen umfassen.

  • Anklageerhebung: Wenn die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht ergeben, erheben Amtsanwälte Anklage vor dem zuständigen Gericht.

  • Vertretung der Anklage vor Gericht: Im gerichtlichen Verfahren vertreten sie die Anklage und beantragen die angemessenen Strafen. Sie legen Beweise vor, befragen Zeugen und plädieren für eine Verurteilung des Angeklagten.

  • Vollstreckung von Strafen: Nach rechtskräftiger Verurteilung überwachen Amtsanwälte die Vollstreckung der verhängten Strafen.

Wesentliche Merkmale:

  • Beamter auf Widerruf: Der Status als Beamter auf Widerruf ist ein wesentliches Merkmal. Nach einer Bewährungszeit kann eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen.

  • Einfachere Fälle: Amtsanwälte bearbeiten in der Regel weniger komplexe Fälle als Staatsanwälte mit längerer Berufserfahrung.

  • Ausbildung und Weiterbildung: Amtsanwälte nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern.

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