Was ist mitglied des deutschen bundestages?

Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB)

Ein Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) ist ein Abgeordneter, der durch eine Wahl in den Deutschen Bundestag gewählt wurde. Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland.

Wahl und Mandat:

  • Wahlverfahren: MdBs werden in freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl durch das deutsche Volk gewählt. Das Wahlrecht ist in Deutschland eine Kombination aus Mehrheitswahl (Direktmandate) und Verhältniswahl (Listenmandate).
  • Bundestagswahl: Die Bundestagswahl findet in der Regel alle vier Jahre statt.
  • Wahlkreis: Jeder Wahlkreis entsendet einen direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag.
  • Listenmandat: Die restlichen Mandate werden über Landeslisten der Parteien verteilt, um ein proportionales Ergebnis zu gewährleisten.
  • Freies Mandat: MdBs sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 GG).

Rechte und Pflichten:

  • Rederecht: MdBs haben das Recht, im Bundestag zu sprechen.
  • Antragsrecht: MdBs können Anträge einbringen, um Gesetzesänderungen oder andere politische Maßnahmen zu initiieren.
  • Fragerecht: MdBs können die Bundesregierung befragen.
  • Initiativrecht: MdBs können Gesetzentwürfe einbringen.
  • Mitwirkung in Ausschüssen: MdBs arbeiten in themenspezifischen Ausschüssen mit, die Gesetzesvorlagen vorbereiten und die Arbeit der Regierung kontrollieren.
  • Immunität: MdBs genießen Immunität, die sie vor Strafverfolgung für Äußerungen und Handlungen im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit schützt.
  • Indemnität: MdBs sind für ihre Abstimmungen oder Äußerungen im Bundestag oder in seinen Ausschüssen grundsätzlich nicht gerichtlich oder administrativ zur Verantwortung zu ziehen.
  • Anwesenheitspflicht: MdBs sind verpflichtet, an den Sitzungen des Bundestages und der Ausschüsse teilzunehmen.
  • Offenlegungspflichten: MdBs müssen bestimmte Nebeneinkünfte offenlegen, um Transparenz zu gewährleisten.

Aufgaben: