Was ist zinsschranke?

Zinsschranke

Die Zinsschranke ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht, die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen beschränkt. Sie soll verhindern, dass Unternehmen durch übermäßige Fremdfinanzierung ihre Steuerlast mindern.

Kern der Regelung:

Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben. Vereinfacht gesagt, sind Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe der Zinserträge und darüber hinaus bis zu 30 % des steuerlichen EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) abzugsfähig. Nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen können in zukünftige Wirtschaftsjahre vorgetragen werden.

Wichtige Aspekte und Begriffe:

Ziel der Zinsschranke:

  • Verhinderung von Steuerausfällen durch übermäßige Fremdfinanzierung.
  • Förderung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Unternehmen.

Auswirkungen:

Die Zinsschranke kann die Steuerlast von Unternehmen erhöhen, die stark fremdfinanziert sind. Sie kann auch die Finanzierungsstruktur von Unternehmen beeinflussen und zu einer höheren Eigenkapitalquote führen.