Die Zinsschranke ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht, die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen beschränkt. Sie soll verhindern, dass Unternehmen durch übermäßige Fremdfinanzierung ihre Steuerlast mindern.
Kern der Regelung:
Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben. Vereinfacht gesagt, sind Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe der Zinserträge und darüber hinaus bis zu 30 % des steuerlichen EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) abzugsfähig. Nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen können in zukünftige Wirtschaftsjahre vorgetragen werden.
Wichtige Aspekte und Begriffe:
Ziel der Zinsschranke:
Auswirkungen:
Die Zinsschranke kann die Steuerlast von Unternehmen erhöhen, die stark fremdfinanziert sind. Sie kann auch die Finanzierungsstruktur von Unternehmen beeinflussen und zu einer höheren Eigenkapitalquote führen.
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