Was ist zeugnisverweigerungsrecht?
Zeugnisverweigerungsrecht in Deutschland
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein Recht, das es bestimmten Personen in einem Gerichtsverfahren erlaubt, die Aussage zu verweigern, um sich selbst oder nahestehende Personen nicht zu belasten. Es ist in der Strafprozessordnung (StPO) und der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Grundlagen:
- Zweck: Schutz der persönlichen Freiheit und des Familienfriedens. Es soll verhindert werden, dass Zeugen in einen Loyalitätskonflikt geraten.
- Gesetzliche Grundlage: § 52 StPO (Strafprozessordnung) und § 383 ZPO (Zivilprozessordnung).
Wer hat ein Zeugnisverweigerungsrecht?
- Verwandte: Gemäß § 52 StPO haben Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister und Ehegatten/Lebenspartner der Geschwister ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die genaue Definition von Verwandtschaft findet sich unter https://de.wikiwhat.page/kavramlar/verwandtschaft.
- Berufsgeheimnisträger: Bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten und Seelsorger haben ein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden. Details dazu unter https://de.wikiwhat.page/kavramlar/berufsgeheimnis.
- Personen, die sich selbst belasten würden: Niemand ist verpflichtet, sich selbst einer Straftat zu bezichtigen. Dies ist durch das Nemo-tenetur-Prinzip abgedeckt und findet sich indirekt in den Regelungen zum Aussageverweigerungsrecht.
Wann kann das Zeugnisverweigerungsrecht ausgeübt werden?
Das Recht kann vor, während und auch noch nach Beginn der Zeugenaussage ausgeübt werden. Der Zeuge muss aber aktiv darauf hinweisen. Das Gericht muss den Zeugen über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehren.
Folgen der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts:
- Der Zeuge muss keine Aussage machen.
- Es dürfen keine negativen Schlüsse aus der Ausübung des Rechts gezogen werden.
- Unter Umständen muss der Zeuge bereits geleistete Zahlungen (z.B. Zeugengeld) zurückzahlen.
Abgrenzung zum Aussageverweigerungsrecht:
Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO steht jedem Zeugen zu, der durch seine Aussage sich selbst oder einen nahen Angehörigen einer Straftat bezichtigen würde. Es ist weiter gefasst als das Zeugnisverweigerungsrecht, da es nicht an bestimmte Verwandtschaftsverhältnisse gebunden ist, sondern an die Gefahr der Selbstbelastung. Weitere Details dazu unter https://de.wikiwhat.page/kavramlar/aussageverweigerungsrecht.
Wichtige Aspekte:
- Das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein persönliches Recht und kann nicht von Dritten ausgeübt werden.
- Ein Zeuge kann auf sein Zeugnisverweigerungsrecht verzichten. Dieser Verzicht ist unwiderruflich.
- Bei Falschaussage trotz Verzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht kann sich der Zeuge strafbar machen. Die Details dazu unter https://de.wikiwhat.page/kavramlar/falschaussage.