Der ZDF-Fernsehrat ist das oberste Kontrollorgan des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und setzt sich aus 60 Mitgliedern zusammen. Es handelt sich um eine paritätisch besetzte Institution, bei der je zur Hälfte Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens und der Rundfunkteilnehmerinnen- und teilnehmer mitwirken.
Die Aufgaben des ZDF-Fernsehrats sind vielfältig. Zum einen hat er die Aufgabe, die Programmgrundsätze des ZDF zu beschließen und zu überwachen, um sicherzustellen, dass das Programm den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. Zum anderen hat er auch eine Aufsichtsfunktion und überprüft die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und des ZDF-Staatsvertrags.
Der ZDF-Fernsehrat wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und tagt in der Regel viermal im Jahr. Er setzt sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammen, darunter Vertreterinnen und Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden, Parteien, aber auch unabhängige Persönlichkeiten. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung.
Die Arbeit des ZDF-Fernsehrats ist von großer Bedeutung für die Meinungsvielfalt und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Durch seine Zusammensetzung soll gewährleistet werden, dass verschiedene gesellschaftliche Interessen vertreten sind und somit eine objektive Kontrolle des ZDF-Programms stattfinden kann.
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