Was ist wohnungseigentümergemeinschaft?

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer eines Gebäudes oder einer Wohnanlage. Sie entsteht automatisch mit der Aufteilung eines Grundstücks oder Gebäudes in Wohnungseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Kernpunkte der WEG:

  • Entstehung und Grundlagen: Die <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/entstehung%20der%20weg">Entstehung der WEG</a> ist an die Eintragung der Teilungserklärung im Grundbuch geknüpft. Die <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/grundlagen%20der%20weg">Grundlagen der WEG</a> sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

  • Aufgaben und Pflichten: Die WEG hat die <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/aufgaben%20der%20weg">Aufgaben der WEG</a>, das gemeinschaftliche Eigentum zu verwalten und zu erhalten. Die <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/pflichten%20der%20weg">Pflichten der WEG</a> umfassen u.a. die Einhaltung der Hausordnung, die Zahlung von Hausgeld und die Teilnahme an Eigentümerversammlungen.

  • Organe der WEG: Die wichtigsten Organe sind:

    • Eigentümerversammlung: Das oberste Beschlussorgan, in dem die Wohnungseigentümer zusammenkommen, um über Angelegenheiten der Gemeinschaft zu entscheiden. Siehe <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/eigent%C3%BCmerversammlung">Eigentümerversammlung</a>.
    • Verwalter: Wird von der Eigentümerversammlung bestellt und ist für die laufende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig. Siehe <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/verwalter">Verwalter</a>.
    • Beirat: Kann von der Eigentümerversammlung gewählt werden und unterstützt den Verwalter.
  • Rechte der Wohnungseigentümer: Jeder Wohnungseigentümer hat <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/rechte%20der%20wohnungseigent%C3%BCmer">Rechte der Wohnungseigentümer</a> am Sondereigentum (seiner Wohnung) und am Gemeinschaftseigentum. Er hat das Recht, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und abzustimmen.

  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Es wird unterschieden zwischen <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/sondereigentum">Sondereigentum</a> (die einzelne Wohnung) und <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/gemeinschaftseigentum">Gemeinschaftseigentum</a> (z.B. Treppenhaus, Fassade, Dach).

  • Hausgeld: Die Wohnungseigentümer zahlen <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/hausgeld">Hausgeld</a>, um die Kosten für die Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu decken.

  • Beschlussfassung: Entscheidungen in der Eigentümerversammlung werden durch Beschlüsse gefasst. Die <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/beschlussfassung">Beschlussfassung</a> erfolgt in der Regel mit einfacher Mehrheit, in bestimmten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.

  • Rechtsstreitigkeiten: Bei Streitigkeiten innerhalb der WEG oder zwischen der WEG und einzelnen Eigentümern kann es zu <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/rechtsstreitigkeiten">Rechtsstreitigkeiten</a> kommen, die vor Gericht ausgetragen werden müssen.

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Das <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/wohnungseigentumsgesetz">Wohnungseigentumsgesetz</a> (WEG) bildet die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum und die Wohnungseigentümergemeinschaft.