Was ist untätigkeitsklage?

Untätigkeitsklage (Verpflichtungsklage bei Untätigkeit)

Eine Untätigkeitsklage, auch Verpflichtungsklage bei Untätigkeit, ist ein Rechtsmittel im Verwaltungsrecht. Sie ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, gegen die Untätigkeit einer Behörde vorzugehen, wenn diese eine ihr obliegende Handlung nicht vornimmt.

Wesentliche Aspekte:

  • Ziel: Die Klage zielt darauf ab, die Behörde zur Vornahme der versäumten Handlung zu verpflichten. Es geht also nicht um die Anfechtung einer bereits getroffenen Entscheidung, sondern um die Erzwingung einer Entscheidung oder Handlung.
  • Voraussetzungen:
    • Antragsbedürfnis: Es muss ein Antrag bei der Behörde gestellt worden sein, auf den diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert hat. Was eine "angemessene Frist" ist, hängt vom Einzelfall ab und kann von der Komplexität der Angelegenheit beeinflusst werden.
    • Rechtsanspruch: Der Kläger muss einen Rechtsanspruch auf die begehrte Handlung haben. Dies bedeutet, dass die Behörde rechtlich verpflichtet ist, die Handlung vorzunehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Untätigkeit: Die Behörde darf keine zureichende Handlung vorgenommen haben. Eine bloße Eingangsbestätigung oder eine unzureichende Bearbeitung des Antrags reicht in der Regel nicht aus.
  • Frist: Nach Ablauf der angemessenen Frist für die Behörde, tätig zu werden, beginnt die Klagefrist zu laufen. Diese Frist ist in den jeweiligen Gesetzen geregelt (z.B. Verwaltungsgerichtsordnung).
  • Verfahren: Die Untätigkeitsklage wird in der Regel vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Klage vorliegen und ob die Behörde zur Handlung verpflichtet ist.
  • Rechtsgrundlagen: Die Rechtsgrundlagen für die Untätigkeitsklage finden sich in den jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetzen und Verwaltungsgerichtsordnungen der Länder bzw. des Bundes.

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