Unterschlagung bedeutet die rechtswidrige Aneignung oder Veruntreuung von fremdem Eigentum. Dabei handelt es sich um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand.
Unterschlagung kann sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich vorkommen. Beispiele für Unterschlagung sind das Veruntreuen von Geldern aus der Kasse eines Unternehmens oder das Einbehalten von Geldern, die einem anderen gehören.
Die Strafbarkeit der Unterschlagung ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt. Die genauen Strafmaßnahmen variieren je nach Land und können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umfassen. In einigen Fällen kann auch eine Schadenersatzpflicht bestehen.
Um den Tatbestand der Unterschlagung nachzuweisen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass die untergeschlagene Sache fremd und nicht herrenlos ist. Zudem muss der Täter die Absicht haben, sich die Sache rechtswidrig anzueignen und dadurch wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen.
Im Strafrecht unterscheidet man zwischen der einfachen und der besonders schweren Unterschlagung. Die besonders schwere Unterschlagung liegt vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder wenn der Schaden einen bestimmten Wert übersteigt.
Unterschlagung ist ein Delikt, das häufig in Verbindung mit anderen Straftaten wie Betrug, Diebstahl oder Untreue auftreten kann. Die konkreten Umstände einer Unterschlagung können stark variieren und hängen von den individuellen Handlungen und Absichten des Täters ab.
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