Die Umweltprämie, auch bekannt als "Umweltbonus" oder "Innovationsprämie", ist eine staatliche Förderung für den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen in Deutschland.
Die Prämie wurde erstmals im Jahr 2016 eingeführt und wurde seitdem mehrmals angepasst und verlängert. Sie soll dazu beitragen, den Absatz von Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeugen zu steigern und somit einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu leisten.
Die Umweltprämie kann von Privatpersonen, Unternehmen und auch öffentlichen Einrichtungen beantragt werden. Sie wird sowohl für Neuwagen als auch für Leasingfahrzeuge gewährt.
Die Höhe der Prämie variiert je nach Art des Fahrzeugs. Aktuell beträgt die Basisprämie für reine Elektrofahrzeuge 6.000 Euro und für Plug-in-Hybride 4.500 Euro. Bei einer kombinierten Förderung aus staatlicher Prämie und Herstelleranteil kann sich die Gesamtförderung auf bis zu 9.000 Euro für Elektrofahrzeuge und bis zu 6.750 Euro für Plug-in-Hybride belaufen.
Um die Prämie zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine Mindestreichweite für Elektrofahrzeuge von 40 Kilometern im rein elektrischen Betrieb. Zudem muss das Fahrzeug in einer Liste förderfähiger Modelle aufgeführt sein.
Die Umweltprämie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Um sie zu beantragen, müssen bestimmte Unterlagen und Nachweise eingereicht werden, wie beispielsweise der Kauf- oder Leasingvertrag und die Zulassungsbescheinigung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung befristet ist und sich die Konditionen im Laufe der Zeit ändern können. Daher empfiehlt es sich, aktuelle Informationen beim BAFA oder anderen offiziellen Stellen einzuholen.
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