Die Treuhandanstalt war eine deutsche Staatsgesellschaft, die in der Zeit nach der deutschen Wiedervereinigung zum 1. März 1990 gegründet wurde. Ihre Hauptaufgabe bestand darin, die ehemaligen volkseigenen Betriebe der DDR zu privatisieren und zu verkaufen. Dabei handelte es sich um über 8.000 Betriebe, die größtenteils stark verschuldet und in einem maroden Zustand waren.
Die Treuhandanstalt war mit einem Kapital von 600 Millionen D-Mark ausgestattet und unterstand der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hatte die Befugnis, Unternehmen zu schließen, zu veräußern oder zu privatisieren. Insgesamt wurden etwa 4.000 Unternehmen verkauft, über 2 Millionen Arbeitsplätze gingen jedoch verloren.
Die Privatisierung durch die Treuhandanstalt stieß auf massive Kritik. Viele Menschen sahen in ihr einen Ausverkauf des DDR-Vermögens und beklagten den Verlust von Arbeitsplätzen. Zudem wurden zahlreiche Vorwürfe von Korruption und Misswirtschaft laut. Die Treuhandanstalt wurde im Jahr 1994 aufgelöst, ihre Aufgaben wurden von anderen Behörden übernommen.
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