Ein Standgericht ist ein militärisches Gericht, das während des Zweiten Weltkriegs in Deutschland eingesetzt wurde. Es wurde von der nationalsozialistischen Regierung als außerordentliches Gericht etabliert und hatte die Autorität, Todesurteile zu verhängen.
Die Standgerichte wurden hauptsächlich zur Bestrafung von angeblichen oder tatsächlichen Vergehen innerhalb der Wehrmacht eingesetzt. Dies umfasste Vergehen wie Desertion, Feigheit vor dem Feind, Fahnenflucht, Sabotage und angebliche "anti-nationale" Aktivitäten.
Die Standgerichte unterlagen nicht den üblichen strafrechtlichen Schutzbestimmungen und waren äußerst rigoros in ihren Verfahren. Die Angeklagten wurden oft ohne ausreichendes Recht auf Verteidigung vor Gericht gestellt und hatten kaum Chancen auf einen fairen Prozess.
Im Laufe des Krieges wurden Tausende von Soldaten und auch Zivilisten von Standgerichten zum Tode verurteilt und exekutiert. Die Strafen wurden oft schnell durchgeführt, oft nur wenige Stunden nach dem Urteilsspruch, und in einigen Fällen wurden die Verurteilten erschossen oder aufgehängt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die Standgerichte als illegale Gerichte eingestuft und ihre Urteile wurden für ungültig erklärt. Viele der beteiligten Richter und Ankläger wurden später vor Gericht gestellt und wegen Kriegsverbrechen angeklagt.
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