Ein Regierungsdirektor ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für Beamte im höheren Dienst.
Allgemeines: Regierungsdirektoren bekleiden in der Regel Führungspositionen in Bundes- oder Landesbehörden. Sie sind mit der Bearbeitung besonders wichtiger und schwieriger Aufgaben betraut, die häufig strategische oder konzeptionelle Arbeit beinhalten.
Besoldung: Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A15 oder A16 der Bundesbesoldungsordnung.
Aufgaben: Die konkreten Aufgaben eines Regierungsdirektors sind vielfältig und hängen stark vom jeweiligen Einsatzbereich ab. Häufig umfassen sie:
Voraussetzungen: Um Regierungsdirektor zu werden, ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) sowie eine mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst erforderlich. Oft wird auch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren vorausgesetzt.
Beförderung: Die Ernennung zum Regierungsdirektor erfolgt in der Regel durch Beförderung aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe (z.B. Oberregierungsrat).
Stellenbezeichnungen: Beispiele für Stellenbezeichnungen, die mit der Amtsbezeichnung Regierungsdirektor verbunden sein können, sind z.B. Referatsleiter, Abteilungsleiter oder Projektleiter.
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