Was ist rangrücktrittserklärung?

Rangrücktrittserklärung: Eine Übersicht

Eine Rangrücktrittserklärung (auch Nachrangigkeitserklärung genannt) ist eine Vereinbarung, in der ein Gläubiger sich bereit erklärt, dass seine Forderungen im Falle einer Insolvenz oder Liquidation eines Schuldners nach den Forderungen anderer, bevorrechtigter Gläubiger befriedigt werden. Das bedeutet, der rangrücktrittserklärende Gläubiger erhält sein Geld erst, wenn alle anderen Gläubiger vollständig befriedigt wurden.

Hier sind einige wichtige Aspekte und Unterthemen:

  • Zweck: Der Hauptzweck einer Rangrücktrittserklärung ist die Verbesserung der Bonität des Schuldners. Durch die Nachrangigkeit bestimmter Forderungen können andere Gläubiger (z.B. Banken) eher bereit sein, Kredite zu gewähren. Dies ist besonders relevant für Unternehmen mit geringem Eigenkapital. Mehr dazu unter: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Zweck%20der%20Rangrücktrittserklärung

  • Form: Eine Rangrücktrittserklärung muss in der Regel schriftlich erfolgen, um rechtlich bindend zu sein. Sie sollte die beteiligten Parteien (Schuldner und Gläubiger), die Höhe der nachrangigen Forderung und die Bedingungen des Rangrücktritts klar definieren.

  • Arten von Rangrücktritt: Es gibt verschiedene Arten von Rangrücktrittserklärungen, zum Beispiel:

    • Qualifizierter Rangrücktritt: Die Forderung darf nur dann zurückgezahlt werden, wenn dadurch keine Insolvenz des Schuldners ausgelöst wird.
    • Unqualifizierter Rangrücktritt: Die Forderung tritt generell hinter alle anderen Forderungen zurück. Mehr Informationen zu den Arten finden Sie hier: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Arten%20von%20Rangrücktritt
  • Rechtliche Konsequenzen: Die Abgabe einer Rangrücktrittserklärung hat erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Gläubiger. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners besteht die Gefahr, dass der Gläubiger seine Forderung nur teilweise oder gar nicht befriedigt bekommt.

  • Verwendung: Rangrücktrittserklärungen werden häufig in folgenden Situationen verwendet:

    • Gesellschafterdarlehen: Gesellschafter gewähren ihrem Unternehmen ein Darlehen und erklären den Rangrücktritt ihrer Forderung, um die Kreditwürdigkeit des Unternehmens zu verbessern.
    • Mezzanine-Finanzierungen: Mezzanine-Kapitalgeber stellen Kapital in Form von nachrangigen Darlehen zur Verfügung.
    • Sanierung: Im Rahmen einer Unternehmenssanierung kann ein Gläubiger auf einen Teil seiner Forderung verzichten und für den verbleibenden Teil einen Rangrücktritt erklären, um die Sanierung zu ermöglichen. Details zur Anwendung: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Verwendung%20von%20Rangrücktrittserklärungen
  • Abgrenzung zu anderen Sicherheiten: Die Rangrücktrittserklärung ist keine Sicherheit im klassischen Sinne (wie z.B. eine Hypothek). Sie begründet lediglich eine Nachrangigkeit der Forderung gegenüber anderen Gläubigern.

Es ist ratsam, sich vor Abgabe einer Rangrücktrittserklärung rechtlich beraten zu lassen, um die Risiken und Konsequenzen vollständig zu verstehen.