Die Praxisgebühr war eine finanzielle Belastung für Patienten in Deutschland, die zwischen 2004 und 2013 eingeführt wurde. Sie betrug 10 Euro pro Arztbesuch und musste von den Patienten direkt in der Arztpraxis bezahlt werden. Die Gebühr galt jedoch nicht für bestimmte Personengruppen wie Kinder, Schwangere, Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen oder Empfänger von Sozialleistungen.
Die Praxisgebühr wurde eingeführt, um die Kosten im Gesundheitssystem zu senken und die Inanspruchnahme von medizinischer Versorgung zu reduzieren. Es wurde argumentiert, dass Menschen, die für einen Arztbesuch zahlen müssen, bewusster mit ihrer Gesundheit umgehen und unnötige Arztbesuche vermieden werden.
Die Praxisgebühr wurde jedoch kontrovers diskutiert und war Gegenstand vieler Debatten. Kritiker argumentierten, dass die Gebühr vor allem sozial Schwächere belastet und dazu führt, dass Patienten aus finanziellen Gründen notwendige Arztbesuche meiden. Zudem wird die Gebühr als bürokratischer und umständlicher Prozess für Ärzte gesehen, da sie die Gebühr einziehen und abrechnen mussten.
Letztendlich wurde die Praxisgebühr im Januar 2013 abgeschafft. Die damalige Bundesregierung begründete dies damit, dass sie die bürokratischen Kosten der Gebühr als zu hoch und die Lenkungswirkung auf das Arztverhalten als gering einschätzte.
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