Die Abkürzung OHG steht für Offene Handelsgesellschaft und ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie wird insbesondere von kleineren und mittelständischen Unternehmen genutzt.
Eine OHG wird durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern gegründet. Diese können natürliche Personen, aber auch juristische Personen wie zum Beispiel eine GmbH sein. Anders als bei einer GmbH sind die Gesellschafter einer OHG unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haftbar. Das bedeutet, dass sie im Falle von Schulden oder Verbindlichkeiten persönlich haftbar gemacht werden können.
Eine OHG ist im Handelsregister eingetragen und unterliegt verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Sie kann Geschäfte aller Art betreiben und gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten ausüben. Die Gewinne und Verluste der OHG werden nach dem im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Verhältnis auf die Gesellschafter verteilt.
Eine OHG hat auch eine besondere Organisationsstruktur. Die Gesellschafter sind grundsätzlich gleichberechtigt und können gemeinsam Entscheidungen treffen. Es kann jedoch auch einen Geschäftsführer geben, der die täglichen Geschäfte leitet und die Vertretung der OHG nach außen übernimmt.
Insgesamt bietet eine OHG verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel eine einfache Gründung, eine flexible Gestaltungsmöglichkeit des Gesellschaftsvertrags und eine hohe Transparenz gegenüber Kunden und Geschäftspartnern. Allerdings ist die persönliche Haftung der Gesellschafter ein Risiko, das bei der Wahl dieser Rechtsform berücksichtigt werden sollte.
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