Was ist mordmerkmale?

Mordmerkmale im Deutschen Strafrecht

Mordmerkmale sind im deutschen Strafgesetzbuch (§ 211 StGB) definierte Eigenschaften, die, wenn sie bei einer Tötungshandlung vorliegen, diese zu einem Mord qualifizieren. Im Gegensatz zum Totschlag, der eine "normale" Tötung darstellt, wird Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet.

Die Mordmerkmale lassen sich grob in drei Gruppen einteilen:

  • Mordmerkmale aus niedrigen Beweggründen: Diese liegen vor, wenn die Beweggründe für die Tat besonders verwerflich sind und in krassem Widerspruch zu den grundlegenden Wertvorstellungen der Rechtsordnung stehen. Beispiele sind Habgier, Mordlust oder Rache.

  • Mordmerkmale aus Heimtücke: Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Das Opfer muss sich also zum Zeitpunkt der Tat nicht versehen und wehrlos sein, und der Täter muss dies ausnutzen.

  • Mordmerkmale durch besondere Begehungsweisen: Hierunter fallen Tötungen, die auf besonders grausame oder gefährliche Art und Weise begangen werden. Beispiele sind die Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln (z.B. Sprengstoff), zur Verdeckung einer anderen Straftat oder um eine andere Straftat zu ermöglichen.

Das Vorliegen eines dieser Merkmale genügt, um eine Tötung als Mord zu werten. Die Auslegung der einzelnen Merkmale ist oft komplex und Gegenstand juristischer Auseinandersetzung.