Was ist ministerialrat?

Ein Ministerialrat ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für einen höheren Beamten im höheren Dienst in einer obersten Bundes- oder Landesbehörde.

  • Position und Aufgaben: Ministerialräte nehmen in der Regel Leitungsfunktionen in Referaten oder Abteilungen von Ministerien wahr. Ihre Aufgaben umfassen die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, die Umsetzung politischer Vorgaben, die Steuerung von nachgeordneten Behörden und die Beratung von politischen Entscheidungsträgern. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Referatsleiter)

  • Besoldung: Die Besoldung eines Ministerialrats richtet sich nach der Besoldungsordnung A des Bundes oder der Länder. Ministerialräte werden in der Regel in die Besoldungsgruppen A14 bis A16 eingestuft. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Besoldungsordnung%20A)

  • Voraussetzungen: Für die Ernennung zum Ministerialrat ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) sowie eine mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst erforderlich. Zudem werden Führungskompetenzen und ein ausgeprägtes politisches Verständnis erwartet.

  • Karriereweg: Die Position eines Ministerialrats ist ein wichtiger Schritt auf der Karriereleiter im höheren Dienst. Ministerialräte können später beispielsweise zum Ministerialdirigenten oder Staatssekretär befördert werden. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Staatssekretär)

  • Abgrenzung: Es ist wichtig, den Ministerialrat von anderen Beamten mit ähnlichen Bezeichnungen zu unterscheiden. Der Begriff kann je nach Bundesland unterschiedliche Bedeutungen haben.