Was ist maßnahmenvollzug?
Maßnahmenvollzug in Deutschland
Der Maßnahmenvollzug in Deutschland ist ein Teil des Strafrechtssystems, der neben der Freiheitsstrafe zur Anwendung kommt, wenn eine Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung begangen wurde und die Gefahr besteht, dass der Täter weiterhin Straftaten begeht. Ziel ist die Sicherung der Allgemeinheit und die Behandlung des Täters, um zukünftige Straftaten zu verhindern.
Arten von Maßregeln
Es gibt verschiedene Arten von Maßregeln:
- Unterbringung%20im%20psychiatrischen%20Krankenhaus (§ 63 StGB): Wird angeordnet, wenn der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist und von ihm weiterhin erhebliche Straftaten zu erwarten sind.
- Unterbringung%20in%20einer%20Entziehungsanstalt (§ 64 StGB): Wird angeordnet, wenn der Täter aufgrund einer Suchterkrankung (Alkohol, Drogen) Straftaten begangen hat und die Gefahr besteht, dass er ohne Behandlung weiterhin solche Taten begeht.
- Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB): Wird angeordnet, wenn ein Täter nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird und die Gefahr besteht, dass er schwere Straftaten begeht. (Höchste Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit)
- Führungsaufsicht (§ 68 StGB): Kann nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder nach einer Maßregel angeordnet werden, um den Täter zu beaufsichtigen und ihm Hilfestellungen zu geben, um ein straffreies Leben zu führen.
- Berufsverbot (§ 70 StGB): Kann angeordnet werden, wenn der Täter durch die Ausübung seines Berufs eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Verfahren
Das Verfahren zur Anordnung und Vollstreckung von Maßregeln ist im Strafprozessrecht geregelt. Die Anordnung erfolgt in der Regel im Urteil durch das Gericht. Die Vollstreckung obliegt den jeweiligen Justizvollzugsbehörden der Bundesländer.
Ziele des Maßnahmenvollzugs
- Sicherung der Allgemeinheit: Schutz vor weiteren Straftaten des Täters.
- Behandlung des Täters: Therapie und Rehabilitation, um die Ursachen der Straftaten zu beseitigen und ein straffreies Leben zu ermöglichen.
- Resozialisierung: Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft.
Kritik
Der Maßnahmenvollzug ist immer wieder Gegenstand von Kritik, insbesondere im Hinblick auf die Dauer der Unterbringung, die Wirksamkeit der Behandlung und die Vereinbarkeit mit den Grundrechten des Täters. Insbesondere die Sicherungsverwahrung ist umstritten.