Die Lohnsteuerklasse ist ein Merkmal, das in Deutschland zur Berechnung der Lohnsteuer verwendet wird. Sie wird vom Arbeitnehmer festgelegt und hat Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Steuerabzüge vom Bruttoeinkommen.
Es gibt insgesamt sechs Lohnsteuerklassen, die sich hauptsächlich durch den Grundfreibetrag und die Steuersätze unterscheiden. Die Steuerklasse I gilt für Ledige oder geschiedene Personen ohne Kinder. Die Steuerklasse II ist für Alleinerziehende, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beanspruchen können.
Die Steuerklassen III bis V richten sich nach der Familiensituation des Arbeitnehmers. Steuerklasse III wird für verheiratete Personen angewendet, bei denen beide Ehepartner Einkommen erzielen. Steuerklasse IV gilt für verheiratete Paare, bei denen nur ein Ehepartner Einkommen hat. Steuerklasse V wird für verheiratete Personen verwendet, bei denen der andere Ehepartner die Steuerklasse III gewählt hat.
Die Steuerklasse VI kommt zum Einsatz, wenn eine Person mehrere Arbeitsverhältnisse hat oder eine Nebentätigkeit ausübt. In dieser Steuerklasse erfolgt eine höhere Besteuerung, da keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Die Wahl der Lohnsteuerklasse hat Auswirkungen auf die monatliche Lohnsteuerzahlung, aber nicht auf die tatsächliche Jahressteuerschuld. Am Ende des Jahres wird eine Einkommensteuererklärung abgegeben und die tatsächliche Steuerschuld berechnet. Eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer kann dann zurückerstattet werden, oder es muss eine Nachzahlung erfolgen.
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