Was ist leihvertrag?

Leihvertrag: Was Sie wissen müssen

Ein Leihvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Partei (der Verleiher) einer anderen Partei (dem Entleiher) eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlässt. Der Entleiher ist verpflichtet, die Sache nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder nach Gebrauch in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat.

Wichtige Aspekte des Leihvertrags:

  • Unentgeltlichkeit: Die Leihe ist grundsätzlich unentgeltlich. Wenn eine Gegenleistung vereinbart wird, handelt es sich in der Regel nicht um eine Leihe, sondern um einen Mietvertrag.
  • Gebrauchsüberlassung: Der Entleiher erhält das Recht, die geliehene Sache zu gebrauchen.
  • Rückgabepflicht: Der Entleiher ist verpflichtet, die Sache nach Ablauf der Leihzeit oder nach bestimmungsgemäßem Gebrauch zurückzugeben.
  • Sorgfaltspflicht: Der Entleiher hat die geliehene Sache sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung oder Verlust zu schützen.
  • Haftung: Der Entleiher haftet grundsätzlich für Schäden, die durch seinen Verschulden an der geliehenen Sache entstehen.

Relevante Themen:

Es ist ratsam, einen schriftlichen Leihvertrag aufzusetzen, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu regeln und Missverständnisse zu vermeiden.