Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils an eine bestimmte Person (den Legatar) im Rahmen einer testamentarischen Verfügung. Im Gegensatz zum Erben, der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers wird, erwirbt der Legatar keine unmittelbare Rechtsnachfolge. Er hat lediglich einen Anspruch gegen den oder die Erben auf die Herausgabe des ihm zugewandten Gegenstandes oder die Erbringung der ihm zugewendeten Leistung.
Wichtige Aspekte des Legats:
Abgrenzung zur Erbschaft: Ein Legat unterscheidet sich grundlegend von der Erbschaft. Der Erbe tritt in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ein, während der Legatar lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch hat.
Form des Legats: Ein Legat muss in der gleichen Form wie ein Testament (z.B. eigenhändig, notariell) errichtet werden.
Arten von Legaten: Es gibt verschiedene Arten von Legaten, z.B. das Sachlegat (Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes) oder das Geldlegat (Zuwendung eines Geldbetrages).
Anfall des Legats: Der Anspruch des Legatars entsteht grundsätzlich mit dem Erbfall.
Ausschlagung des Legats: Der Legatar hat das Recht, das Legat auszuschlagen.
Pflichtteilsansprüche: Ein Legat kann unter Umständen Pflichtteilsansprüche beeinflussen.
Belastung des Legats: Der Erblasser kann das Legat mit Auflagen oder Bedingungen versehen.
Es ist ratsam, sich bei der Errichtung eines Testaments, das ein Legat beinhaltet, rechtlich beraten zu lassen.
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