Ein Landgericht ist in Deutschland ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es handelt sich hierbei um ein Gericht der zweiten Instanz, das über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen von Amtsgerichten entscheidet. In einigen Bundesländern ist das Landgericht zusätzlich auch als Gericht erster Instanz in bestimmten Rechtsgebieten, wie beispielsweise im Bereich des Strafrechts für schwere Straftaten, zuständig.
Die Zuständigkeit eines Landgerichts erstreckt sich in der Regel auf das Gebiet eines Landgerichtsbezirks, der oft mehrere Städte und Landkreise umfasst. Die genaue Zuständigkeit und Aufteilung der Landgerichtsbezirke ist gesetzlich geregelt.
Die Landgerichte sind in der Regel mit Berufsrichtern besetzt und bestehen aus verschiedenen Kammern, die sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert haben, wie zum Beispiel Zivil- oder Strafkammern. Es gibt jedoch auch Spruchkörper, die aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen bestehen.
Die Gerichtsbarkeit der Landgerichte umfasst eine breite Palette von Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Zivilrechtsstreitigkeiten wie zum Beispiel Schadensersatzklagen, Mietrechtsstreitigkeiten oder Familiengerichtsverfahren. Im Strafrecht sind die Landgerichte für schwerere Straftaten zuständig, die in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren geahndet werden können.
Die Entscheidungen der Landgerichte können in der Regel noch durch eine Revision vor dem Oberlandesgericht überprüft werden.
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