Das Kreiswehrersatzamt (kurz KWEA) ist eine deutsche Behörde, die bis zum Ende der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 2011 für die Einberufung von Wehrpflichtigen zuständig war.
Das KWEA war in jedem Landkreis oder Stadtkreis in Deutschland angesiedelt und hatte die Aufgabe, die Wehrpflichtigen zu ermitteln, einzuberufen und ihre Dienstfähigkeit festzustellen. Zudem war das Kreiswehrersatzamt für die Erstellung von Ausmusterungsbescheiden zuständig.
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurden die Kreiswehrersatzämter im Jahr 2011 umstrukturiert. Die Zuständigkeiten wurden auf die Agenturen für Arbeit übertragen, die seitdem die Musterung sowie die Einberufung von freiwilligen Soldaten oder Soldatinnen übernehmen.
Die ehemaligen Kreiswehrersatzämter sind heute in den jeweiligen Bezirken der Agentur für Arbeit eingegliedert und tragen den Namen "Einstellungsberatung der Bundeswehr". Hier können sich interessierte Personen über Möglichkeiten einer zivilen oder militärischen Karriere informieren und beraten lassen.
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