Die Judikative, auch als dritte Gewalt oder Gerichtsbarkeit bezeichnet, ist eine der drei Gewalten in einem demokratischen Staat, neben der Exekutive (Regierung) und der Legislative (Parlament). Die Judikative ist für die Auslegung und Anwendung von Gesetzen zuständig, um Streitigkeiten zwischen Bürgern zu schlichten und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die grundlegenden Aufgaben der Judikative umfassen die Rechtsprechung, die Rechtsanwendung und die Rechtsfortbildung. Richterinnen und Richter entscheiden in gerichtlichen Verfahren über Streitfälle, strafrechtliche Vergehen und die Auslegung von Gesetzen. Dabei müssen sie unabhängig und unparteiisch handeln, um die Rechte und Freiheiten der Bürger zu schützen.
Die Judikative besteht aus verschiedenen Gerichten auf unterschiedlichen Ebenen, von den lokalen Amtsgerichten bis zu den Verfassungsgerichten. In Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht das oberste Gericht, das über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz entscheidet und darüber wacht, dass die Grundrechte eingehalten werden.
In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Judikative ein wichtiger Bestandteil des Gewaltenteilungsprinzips, das die Macht des Staates auf verschiedene Organe verteilt, um Missbrauch zu verhindern und die Freiheiten der Bürger zu schützen.
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