Ein Hauptkommissar ist eine ranghohe Polizeibeamtin oder Polizeibeamter in Deutschland. Der Dienstgrad entspricht in etwa dem eines Oberstleutnants in der Bundeswehr. Hauptkommissare sind in der Regel mit der Leitung von Kriminalkommissariaten oder anderen spezialisierten Abteilungen innerhalb der Polizei betraut. Sie sind für die Ermittlungsarbeit in schweren Straftaten wie Mord, Raub oder Betrug zuständig und arbeiten eng mit Staatsanwälten zusammen. Um Hauptkommissar zu werden, benötigt man in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung im gehobenen Polizeidienst und mehrere Jahre Berufserfahrung.
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