Was ist haarerlass?

Haarerlass

Der sogenannte Haarerlass bezeichnet in Deutschland umgangssprachlich eine interne Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2003, die Polizeibeamten im Dienst das Tragen von langen Haaren und Bärten untersagte.

  • Kern des Erlasses: Der Erlass schrieb vor, dass die Haare von Polizeibeamten so kurz sein mussten, dass sie bei aufgesetzter Uniformmütze das Ohr nicht bedeckten und den Hemdkragen nicht berührten. Bärte waren ebenfalls untersagt.
  • Begründung: Die Begründung für den Erlass lag vor allem in der Wahrung der Repräsentativität und des äußeren Erscheinungsbildes der Polizei. Zudem wurden hygienische Gründe sowie die ordnungsgemäße Funktion von Ausrüstungsgegenständen (z.B. Atemschutzmasken) angeführt.
  • Kritik und Klagen: Der Haarerlass stieß auf Kritik und führte zu Klagen von Polizeibeamten, die sich in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt sahen. Kritiker argumentierten, dass das äußere Erscheinungsbild keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit oder das Ansehen der Polizei habe.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen: Verschiedene Gerichte befassten sich mit der Rechtmäßigkeit des Haarerlasses. In einigen Fällen wurden die Klagen abgewiesen, in anderen Fällen wurde der Erlass für unverhältnismäßig erklärt.
  • Aufhebung/Änderung: Inzwischen wurde der Haarerlass in den meisten Bundesländern aufgehoben oder gelockert. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland.

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