Der Güterstand (auch eheliches Güterrecht genannt) regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während und nach der Ehe. In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es grundsätzlich zwei Güterstände: die Zugewinngemeinschaft und die Gütertrennung.
Es besteht auch die Möglichkeit, durch Ehevertrag von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen und den Güterstand individuell zu gestalten. In einem solchen Vertrag können zum Beispiel Gütergemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder andere Regelungen vereinbart werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig juristisch beraten zu lassen, um den richtigen Güterstand für die individuellen Bedürfnisse und Ziele festzulegen.
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