Was ist güterstand?

Der Güterstand (auch eheliches Güterrecht genannt) regelt die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während und nach der Ehe. In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es grundsätzlich zwei Güterstände: die Zugewinngemeinschaft und die Gütertrennung.

  1. Zugewinngemeinschaft:
  • Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen, das die Ehepartner vor der Ehe erworben haben, getrennt.
  • Während der Ehe gibt es einen Geldzuwachs, der als Zugewinn bezeichnet wird.
  • Bei Beendigung der Ehe (z.B. durch Scheidung oder Tod) wird der Zugewinn ausgeglichen. Dies geschieht durch den Vergleich der Vermögensstände zu Beginn und Ende der Ehe, und falls ein Vermögenszuwachs stattgefunden hat, erhält der Partner mit dem geringeren Zugewinn einen Ausgleich in Form einer Ausgleichszahlung.
  • Schulden und Haftungsverpflichtungen während der Ehe werden gemeinsam getragen.
  1. Gütertrennung:
  • Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen und seine eigenen Schulden, die er vor der Ehe hatte und während der Ehe erwirbt.
  • Es gibt keine Vermögensgemeinschaft oder Ausgleichsansprüche.
  • Jeder Ehepartner haftet im Allgemeinen nur für seine eigenen Schulden.

Es besteht auch die Möglichkeit, durch Ehevertrag von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen und den Güterstand individuell zu gestalten. In einem solchen Vertrag können zum Beispiel Gütergemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder andere Regelungen vereinbart werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig juristisch beraten zu lassen, um den richtigen Güterstand für die individuellen Bedürfnisse und Ziele festzulegen.