Was ist gewohnheitsrecht?
Gewohnheitsrecht
Das Gewohnheitsrecht, auch ungeschriebenes Recht genannt, entsteht nicht durch Gesetzgebung oder richterliche Entscheidungen, sondern durch langjährige, einheitliche und allgemeine Übung, die von der Rechtsüberzeugung der beteiligten Rechtsgemeinschaft getragen wird. Es stellt eine eigenständige Rechtsquelle neben dem Gesetzesrecht dar.
Entstehung und Voraussetzungen:
- Langjährige Übung (consuetudo): Eine bestimmte Verhaltensweise muss über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt praktiziert werden. Die genaue Dauer ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
- Einheitliche Übung: Die Verhaltensweise muss in der Rechtsgemeinschaft im Wesentlichen gleichförmig ausgeübt werden. Abweichungen dürfen nicht zu groß sein.
- Allgemeine Übung: Die Übung muss von einem erheblichen Teil der Rechtsgemeinschaft getragen werden. Es genügt nicht, wenn sie nur von wenigen Personen praktiziert wird.
- Rechtsüberzeugung (opinio iuris): Die beteiligten Personen müssen die Überzeugung haben, dass die Verhaltensweise rechtlich geboten oder zumindest erlaubt ist. Es muss also eine innere Verpflichtung zur Einhaltung der Übung bestehen. Diese Rechtsüberzeugung ist das entscheidende Kriterium, um eine bloße Gewohnheit von einer Rechtsgewohnheit abzugrenzen.
Bedeutung und Anwendungsbereich:
- In modernen Rechtssystemen hat das Gewohnheitsrecht eine geringere Bedeutung als das Gesetzesrecht. Es findet vor allem dort Anwendung, wo Gesetze fehlen oder lückenhaft sind.
- Im Völkerrecht spielt das Gewohnheitsrecht eine wichtige Rolle, da es dort häufig an verbindlichen Verträgen fehlt.
- Auch im Handelsrecht können Handelsbräuche und -gewohnheiten als Gewohnheitsrecht gelten.
Abgrenzung zu anderen Rechtsquellen:
- Gesetzesrecht: Das Gewohnheitsrecht steht grundsätzlich hinter dem Gesetzesrecht zurück. Gesetze haben Vorrang. Gewohnheitsrecht kann jedoch ein Gesetz ergänzen oder auslegen.
- Richterrecht: Das Richterrecht entsteht durch die Entscheidungen der Gerichte. Es ist zwar nicht kodifiziert, aber bindend für spätere Gerichtsentscheidungen. Im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht beruht das Richterrecht nicht auf einer langjährigen Übung der Rechtsgemeinschaft, sondern auf der Auslegung des Gesetzes durch die Gerichte.
Beweis des Gewohnheitsrechts:
- Die Existenz und der Inhalt des Gewohnheitsrechts müssen im Streitfall bewiesen werden. Dies kann durch Zeugenaussagen, Gutachten, Handelsbücher oder andere Beweismittel erfolgen.
- Die Beweislast liegt bei demjenigen, der sich auf das Gewohnheitsrecht beruft.
Beispiele:
- Ein bekanntes Beispiel für Gewohnheitsrecht im Völkerrecht ist das Verbot der Folter.
- Im Handelsrecht können bestimmte Gepflogenheiten im Umgang mit Waren oder bei der Abwicklung von Geschäften als Gewohnheitsrecht gelten.