Was ist garantenpflicht?

Garantenpflicht im deutschen Recht

Die Garantenpflicht ist eine besondere Form der Rechtspflicht, die im deutschen Strafrecht eine zentrale Rolle spielt. Sie begründet eine Verantwortung für das Abwenden einer Gefahr oder die Verhinderung eines Schadens, die über die allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme hinausgeht. Wer eine Garantenpflicht hat und diese verletzt, kann sich wegen eines echten Unterlassungsdelikts strafbar machen, wenn der erwartete Erfolg (z.B. der Tod einer Person) eintritt.

Grundlagen der Garantenpflicht:

Die Garantenpflicht ist nicht gesetzlich definiert, sondern wird durch die Rechtsprechung und die Rechtswissenschaft konkretisiert. Sie leitet sich aus dem Prinzip%20der%20Solidarität und dem Prinzip%20der%20Verantwortung ab.

Entstehung von Garantenpflichten:

Garantenpflichten können aus verschiedenen Quellen entstehen:

  • Gesetz: Bestimmte Gesetze begründen ausdrücklich Garantenpflichten, z.B. die elterliche Sorgepflicht (§ 1626 BGB) oder die Pflichten eines Betreuers (§ 1901 BGB).

  • Vertrag: Verträge können Garantenpflichten begründen, z.B. ein Bewachungsvertrag, ein Arbeitsvertrag mit Sicherheitsaufgaben oder ein Vertrag über die Übernahme der Aufsichtspflicht.

  • Gefahrbegründendes%20Vorverhalten: Wer durch sein eigenes Verhalten (Tun oder Unterlassen) eine Gefahr geschaffen hat (sog. Ingerenz), ist verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden.

  • Enge%20Lebensgemeinschaft: In engen Lebensgemeinschaften (z.B. Ehe, Familie) können Garantenpflichten entstehen, die auf dem besonderen Vertrauensverhältnis und der wechselseitigen Abhängigkeit beruhen.

  • Amtliche%20Stellung: Bestimmte Amtsträger (z.B. Polizisten, Feuerwehrleute) haben aufgrund ihrer Funktion Garantenpflichten zur Gefahrenabwehr.

Arten von Garantenpflichten:

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Garantenpflichten:

  • Beschützergarant: Der Beschützergarant ist für das Wohl und die Sicherheit einer bestimmten Person oder eines bestimmten Rechtsguts verantwortlich (z.B. Eltern für ihre Kinder).

  • Überwachungsgarant: Der Überwachungsgarant ist für die Kontrolle einer bestimmten Gefahrenquelle verantwortlich (z.B. ein Bauherr für die Sicherheit seiner Baustelle).

Rechtsfolgen bei Verletzung der Garantenpflicht:

Wer eine Garantenpflicht verletzt und dadurch den Eintritt eines strafrechtlich relevanten Erfolgs (z.B. Tod, Körperverletzung) ermöglicht, kann sich wegen eines Unterlassungsdelikts strafbar machen (§ 13 StGB). Dies gilt, wenn die Unterlassungshandlung ursächlich für den Erfolg war und die gebotene Handlung zur Abwendung des Erfolgs geeignet gewesen wäre. Die Strafe kann derjenigen für ein aktives Begehungsdelikt entsprechen.

Abgrenzungsschwierigkeiten:

Die Feststellung einer Garantenpflicht und die Bestimmung ihres Umfangs können im Einzelfall schwierig sein. Es kommt stets auf eine umfassende Würdigung aller Umstände an.